Der Bedarf an ambulanter Pflege wird in den kommenden Jahrzehnten immer weiter steigen. Als ambulante Pflegeeinrichtung stellt Sie dies vor neue Herausforderungen: stetig wachsende Ansprüche an Fachpersonal, Pflege- und Betreuungsqualität, Wettbewerbsdruck, Fachkräftemangel und knappe Kassen. Hinzu kommt die Vielfalt an gesetzlichen Vorschriften und Spezialverordnungen, die sich alle fortlaufend ändern und in jedem Bundesland anders ausgestaltet sind.
Wir vertreten Sie vor den Aufsichtsbehörden, bei der Ausgestaltung des Versorgungsvertrags und bei kollektiven oder individuellen Vergütungsverhandlungen. Dabei beraten wir strategisch, um Konflikte mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden und setzen Ihre Rechte im Streitfall effektiv vor den Behörden und den Pflegekassen durch. Auch gestalten wir jegliche Verträge für ambulant betreute Wohngemeinschaften rechtssicher und interessengerecht. Zusätzlich beraten wir Sie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und bei der Übernahme von Einrichtungen.
Darüber hinaus begleiten wir Sie umfänglich bei der effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitenden. Unser Arbeitsrechtsteam berät und vertritt ambulante Pflegeeinrichtungen mit fundiertem Fachwissen, praktischem Know-how und viel Engagement. Dabei wirken wir stets auf einen Ausgleich zwischen verantwortungsbewusster Mitarbeiterführung, der Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber und Wirtschaftlichkeit hin.