Sie suchen einen Partner, der Sie in jeder Phase des Bauprojekts berät und vertritt: bei der Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen, der Beratung im Baugenehmigungsverfahren, der baubegleitenden Rechtsberatung und Vertretung gegenüber anderen Baubeteiligten und der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung verfügen wir nicht nur über Expertise im Bau- und Architektenrecht, sondern wissen auch um die jeweiligen besonderen Anforderungen, die Gebäude verschiedener sozialwirtschaftlicher Einrichtungen erfüllen müssen. Zeitaufwendige und kostenträchtige Prozesse versuchen wir zu vermeiden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht, liegt unser besonderes Augenmerk auf einer effizienten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen
Juristische Projektbegleitung
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen (z. B. Architekten- und Ingenieurhonorar, Mangelrechte und Haftung)
Vertretung und Unterstützung bei der Beweissicherung
Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder bei anderen Formen der Streitbeilegung