Aktuelle Veröffentlichungen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025

04.09.2024
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue E-Rechnung eingeführt. In unserer Mai-Ausgabe der NPO news hatten wir Sie bereites über die Einführung der elektronischen Rechnung informiert.

Ab diesem Zeitpunkt sind alle umsatzsteuerlichen Unternehmer verpflichtet E-Rechnungen zu empfangen. Die Neuregelung gelten auch für gemeinnützige Organisationen, wenn diese Leistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auch Zweckbetrieb) oder der Vermögensverwaltung erbringen. Kleinunternehmer sind ebenfalls betroffen.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 9. August 2024 eine übersichtliche Information zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Insbesondere befasst sich das BayLfSt mit folgenden Punkten:

  • Allgemeine Erläuterung

  • Anerkannte Formate

  • Stufenweise Einführung

  • Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung

  • Aufbewahrung

Ferner hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Hintergrundinformationen zu diesem Thema speziell für Vereine zusammengestellt.

Bildnachweis:Andrey_Popov/Stock-Foto ID: 2200284515

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Pixel