Jahressteuergesetz 2024: Wohngemeinnützigkeit soll wieder eingeführt werden
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau das Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 05. Juni 2024 zum Jahressteuergesetz 2024 soll die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nun durch eine Änderung der Abgabenordnung umgesetzt werden.