FG Schleswig-Holstein zur Umsatzsteuerpflicht von Kulturkostenzuschüssen
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) hat mit Urteil vom 23.04.2026 (Az. 4 K 112/25) entschieden, dass sogenannte Kulturkostenzuschüsse einer Stadt an die Betreiberin eines Kongress- und Veranstaltungszentrums der Umsatzsteuer unterliegen, wenn zwischen der Durchführung kultureller Veranstaltungen und den hierfür gewährten Zahlungen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Nach Auffassung des FG handelt es sich in diesem Fall nicht um nicht steuerbare echte Zuschüsse, sondern um Entgelt für steuerbare Leistungen der Betreiberin; daran ändert auch der kulturpolitische Förderungszweck der Zahlungen nichts.