Neue IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen
Zum 1. Juli 2023 trat die umfassende Reform des Stiftungsprivatrechts in Kraft, die mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 16. Juli 2021 beschlossen wurde. Eine zentrale Neuerung ist die bundeseinheitliche Regelung zur Struktur und Vermögensverwaltung von Stiftungen. Trotz dieser Reform bleibt die Rechnungslegung von Stiftungen jedoch unzureichend geregelt und basiert weiterhin auf den Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 666, 259 BGB).