Frist für Corona-Schlussabrechnungen endet – Hinweise zur „technischen Übergangsfrist“
Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen endet am 30. September 2024, wir berichteten bereits darüber. Nun hat die Steuerberaterkammer Berlin in einem Sonder-Newsletter vom 24.09.2024, unter Berufung auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), darauf hingewiesen, dass eine “technische Übergangsfrist” bis zum 15. Oktober 2024 eingerichtet wird.