Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen
Das am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drucks. 20/11306) sieht eine Änderung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen vor. Der Gesetzesentwurf zielt auf Änderungen im Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz ab und verkürzt die Aufbewahrungsfristen entsprechend einheitlich von zehn auf acht Jahre.