FG Köln versagt Gemeinnützigkeit für studentische Tax Law Clinic
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 7. August 2025 (Az. 13 K 1624/22) entschieden, dass ein Verein mit dem Ziel, eine sogenannte „Tax Law Clinic“ zu betreiben, nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann. Nach Auffassung des Gerichts verstößt ein solches Konzept gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG), da es sich um eine unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen handelt, die nach §§ 2, 5 StBerG unzulässig sei. Damit fehlt es bereits an den satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.