VG Mainz zur Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Altkleidercontainer auf kommunalen Flächen
Das Verwaltungsgericht Mainz (VG) hat mit Urteil vom 13.11.2024 (Az. 3 K 732/23.MZ) entschieden, dass eine Gemeinde nicht verpflichtet ist, privaten Unternehmen eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf nicht öffentlich gewidmeten kommunalen Grundstücken zu erteilen. Eine entsprechende Pflicht ergebe sich weder aus dem Landesstraßengesetz noch aus dem öffentlichen Sachenrecht.