Aktuelle Veröffentlichungen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerlichen Unternehmer verpflichtet E-Rechnungen zu empfangen. Die Neuregelung gelten auch für gemeinnützige Organisationen, wenn diese Leistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auch Zweckbetrieb) oder der Vermögensverwaltung erbringen.