BMF: Mustervordrucke für Umsatzsteuervoranmeldungen 2026

23.02.2026
Gemeinnützigkeit
2 Minuten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 (Az. III C 3 - S 7344/00039/007/036) die Mustervordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Mustervordrucke und die Änderungen sind auch für gemeinnützige Organisationen relevant, die unternehmerisch tätig sind und steuerbare Umsätze ausführen.

In dem neuen Vordruck ist insbesondere Zeile 55 angepasst worden. In Zeile 55 können ergänzende Angaben zur Steueranmeldung gemacht werden. In den Vordrucken der Vorjahre war in dieser Zeile ein Freitextfeld (Kennziffer 23) vorgesehen, über das der Finanzverwaltung weitere Informationen mitgeteilt werden konnten.

Künftig ist eine Einordnung in eine der vier dort genannten Kategorien erforderlich, wenn ergänzende Angaben gemacht werden sollen (Kennziffer 500). Der Mustervordruck sieht die folgenden Kategorien vor: 

  • Kategorie 1: In dieser Steueranmeldung konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden. 

  • Kategorie 2: In dieser Steueranmeldung wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten. 

  • Kategorie 3: In dieser Steueranmeldung sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.

  • Kategorie 4: In dieser Steueranmeldung liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).

In jedem dieser Fälle müssen zusätzlich detailliertere Angaben in einer gesonderten Anlage „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Das BMF nennt die Gründe für diese Anpassung nicht. Wahrscheinlich ermöglicht die Kategorisierung es der Finanzverwaltung, kritische Sachverhalte schneller zu identifizieren und gezielt zu bearbeiten. Wenn Angaben ergänzt werden, führt dies regelmäßig zu einer manuellen Bearbeitung durch die Finanzverwaltung. Daraus können Verzögerungen und Rückfragen entstehen. Insbesondere bei Abweichungen von der Verwaltungsauffassung (Kategorie 2) sollte eine ergänzende Angabe gründlich vorbereitet sein. Richtig eingesetzt, kann eine ergänzende Angabe aber dazu dienen, rechtlich umstrittene Sachverhalte von vornherein mit der Finanzverwaltung zu klären und dadurch Missverständnissen (z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung) vorzubeugen. Unter Umständen kann eine frühzeitige ergänzende Mitteilung auch dabei helfen, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen zu entgehen, wenn Unklarheiten und Abweichungen offen kommuniziert werden. 

Gemeinnützige Organisationen sollten ihre Prozesse zur Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen an die neuen Anforderungen anpassen. Eintragungen in Zeile 55 (Kennziffer 500) sollten wohlüberlegt sein. Vor allem ergänzende Angaben über die zweite Kategorie sollten gut vorbereitet sein (Dokumentation des Sachverhalts, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen).

Sollten Sie Fragen in diesem Bereich haben, wenden Sie sich gerne an die Expertinnen und Experten von SCHOMERUS. 

Download:

BMF: Umsatzsteuer; Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026

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