Die Bundesregierung hat am 13.09.2023 ihre “Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen” vorgestellt. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist das Ziel dieser Strategie “entscheidende Weichen für die Transformation in eine sozial-ökologische Marktwirtschaft” zu stellen. Es sollen Benachteiligungen abgebaut, Rahmenbedingungen verbessert und bedarfsgerechte Förderungen ausgebaut werden. Hierdurch sollen der Staat, die Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger, effektiver und wirkungsvoller werden, um den globalen ökologischen und ökonomischen Krisen wirksam entgegen treten zu können.
Gemeinwohlorientierte Unternehmen sind solche, für die das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, deren Gewinne größtenteils reinvestiert werden und deren Organisationsstruktur sowie Eigentumsverhältnisse diese Ziele widerspiegeln. Dabei ist zwar nicht im Konkreten die Rede davon, dass diese Unternehmen zwingend gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein müssen, allerdings finden sich in dieser Definition Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts wieder. Insofern bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen gemeinnützigen Körperschaften und gemeinwohlorientierten Unternehmen Allerdings soll nach dem Strategiepapier nicht entscheidend sein, welche Organisations- und Rechtsform die Unternehmen wählen.
Die Strategie der Bundesregierung besteht aus insgesamt elf Handlungsfeldern, welche an die verschiedenen Ressorts mit konkreten Maßnahmen adressiert sind.
Die elf Handlungsfelder im Einzelnen:
Rahmenbedingungen optimieren und strukturelle Hindernisse beseitigen
Sozial-innovative und gemeinwohlorientierte Gründungskultur und Unterstützungsstrukturen stärken
Vernetzung, Kollaboration und Transfer voranbringen
Öffentliche Beschaffung als Hebel
Förderinstrumente bedarfsgerecht entwickeln und ausbauen
Wachstum und Wirkung durch optimierte Finanzierungsangebote vorantreiben
Forschung zu Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientiertes Wirtschaften vorantreiben
Kompetenzentwicklung für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientiertes Wirtschaften vorantreiben
Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung als Standard etablieren
Sichtbarkeit und Anerkennung erhöhen
Den europäischen und internationalen Schulterschluss suchen
Eins ist klar: Die “Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen” stellt kein konkretes Gesetzesvorhaben dar, sondern ist vielmehr ein Versprechen der Bundesregierung an sich selbst, um gemeinwohlorientierte Vorhaben in Deutschland zu fördern und ein Bewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen. So sieht das Strategiepapier vor, dass im weiteren
Verlauf die relevanten Stakeholder eingebunden werden sollen, um so die Kompetenzen zu bündeln und schließlich die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie voranzutreiben.
Insgesamt ist das vorgestellte Strategiepapier der Bundesregierung sicherlich begrüßenswert und bestätigt unsere Beobachtungen auf dem Markt. Social-Start-Up´s und Unternehmen die einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten, können wunderbar unter dem Mantel der Gemeinnützigkeit organisiert werden und so auch nach außen ihre Orientierung zeigen. Das Steuerrecht bietet bereits jetzt umfassende Möglichkeiten hierzu – sprechen Sie uns also gern an, sofern auch Sie die Gründung eines gemeinwohlorientierten Rechtsträgers planen.
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