Einführung des Stiftungsregisters doch erst 2028

23.09.2025
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf des “Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern” veröffentlicht.

Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist auch die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes auf den 01.01.2028. Ursprünglich war die Einführung zum 01.01.2026 geplant und gesetzlich geregelt, allerdings steht die für das Führen des Registers notwendige Registertechnik noch nicht bereit.

Das Stiftungsregistergesetz (StiftRG) regelt die Einführung eines bundesweiten, elektronischen Stiftungsregisters. Ziel ist es, die Rechtsverhältnisse von Stiftungen transparenter und rechtssicherer zu machen, ähnlich wie beim Handels- oder Vereinsregister. Es soll ein öffentlich einsehbares Register entstehen, in dem zentrale Angaben zu rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts geführt werden – etwa Name, Sitz, Vertretungsregelungen und Mitglieder des Stiftungsvorstands.

Link zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: BMJV - Gesetzgebung - Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern

Bildnachweis:phototechno/Stock-Fotografie-ID:2186706761

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