Journalismus soll gemeinnützig werden

29.07.2024
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 versprochen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Hierbei sollen insbesondere auch einzelne Gemeinnützigkeitszwecke konkretisiert und ergänzt werden.

Hintergrund

Nach aktuellem Rechtsstand fördern gemeinnützige Organisationen durch Journalismus in der Regel die Bildung, ggf. auch Wissenschaft und Forschung. Journalismus ist bislang nicht als eigenständiger Zweck im Katalog der gemeinnützigen Zwecke des § 52 Abs.2 AO aufgenommen.

Was wurde nun beschlossen?

Nun hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 24. Juli 2024 beschlossen, den Anwendungserlass zu § 52 AO (AEAO) zu ergänzen und Regelungen zur Anerkennung von gemeinnützigen journalistischen Organisationen aufzunehmen. Der Wortlaut soll wie folgt lauten, ist aber zur Zeit noch nicht öffentlich zugänglich: “Nicht gewinnorientierte Journalismus-Organisationen verfolgen in der Regel die Förderung der Bildung (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO), indem sie insbesondere durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zur Verfügung stellen." Wie Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Die Grünen) auf ihrer Website berichtet, können gemeinnützige journalistische Organisationen auf erweiterte steuerliche Privilegierungen hoffen. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Änderung, der AEAO ist eine untergesetzliche Richtlinie für die Verwaltung. Immerhin wird durch die Anpassung eine bundesweite Harmonisierung herbeigeführt, die für die Finanzbehörden innerbehördlich leitend ist.

Ausblick

Ob die Änderungen des AEAO noch in diesem Jahr erfolgen wird, bleibt offen, denn zur Änderung müssen wegen § 52 Abs. 2 S. 3 AO alle Finanzbehörden der Länder einer geänderten Fassung zustimmen. Dieses Erfordernis kann unter Umständen zu einem verlängerten Anpassungsprozess führen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Ankündigung in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung ist und für den gemeinnützigen Journalismus gemeinnützigkeitsrechtlich eine höhere Sicherheit bedeutet.

Bildnachweis:Mihajlo Maricic/Stock-Fotografie-ID:1494317561

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