Prüfung von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen wird in den kommenden Jahrzehnten immer weiter steigen. Als Träger einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe stellt Sie dies vor neue Herausforderungen. Den stetig wachsenden Ansprüchen an Fachpersonal, Pflege- und Betreuungsqualität auf der einen Seite stehen auf der anderen Wettbewerbsdruck, Fachkräftemangel und knappe Kassen gegenüber. Hinzu kommt die Vielfalt an gesetzlichen Vorschriften und Spezialverordnungen, die sich alle fortlaufend ändern und in jedem Bundesland anders ausgestaltet sind.

So helfen wir Ihnen

Wir beraten und prüfen ambulante wie stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Behindertenwerkstätten in allen finanz-, steuer- und allgemeinrechtlichen Fragen. Zudem unterstützen unsere Anwält:innen für Erb- und Gesellschaftsrecht Sie bei der Abwicklung von Testamenten und Erbschaften.

Unser spezielles Themenspektrum:

  • Handelsrechtliche Prüfung von Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

  • Anwendung gesetzlicher Verordnungen und Vorschriften wie PBV, SGB, HeimG u.v.a.

  • Beratung zu Kostenrechnungs- und Controllingsystemen

  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Gründungs- und Transaktionsberatung von großen Trägern einschließlich Due-Dilligence-Prüfung

  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen

  • Gestaltung und Bilanzierung von Behindertentestamenten

  • Prüfung und Gestaltung von Immobilienkauf- und Mietverträgen

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