Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet – den sogenannten Investitions-Booster. Nach Stimmen aus der Regierung handelt es sich um „die größte steuerliche Entlastung der Unternehmen seit 2008“ (Dr. Mathias Middelberg - CDU/CSU) und „Deutschland wird auf den Wachstumspfad zurückkehren“ (Lars Klingbeil - SPD).
Ziel der Reformen ist es, durch steuerliche Anreize gezielt Investitionen zu fördern, Innovationen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu steigern. Nach Zusicherungen der Bundesregierungen die Steuerausfälle für Länder und Kommunen weitestgehend zu kompensieren, hat der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt, sodass es nach der offiziellen Verkündung in Kraft treten wird.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die zentralen Eckpunkte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen.
Ab dem 1. Juli 2025 dürfen bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abgeschrieben werden. Diese Abschreibungsmethode ermöglicht eine schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Nutzungsjahren und verschafft Unternehmen einen deutlichen Liquiditätsvorteil.
Gültigkeit: Für Anschaffungen und Herstellungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Nachdem die degressive Abschreibung ausgelaufen ist, ist zur langfristigen Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine schrittweise Reduzierung der Steuerbelastung vorgesehen:
Körperschaftsteuer: Ab 2028 soll der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken – von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.
Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Auch der ermäßigte Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne von Personengesellschaften wird analog auf 25 % abgesenkt.
Diese Maßnahmen können insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen mit hoher Eigenkapitalbildung attraktiv sein.
Ein weiterer Fokus des Investitions-Boosters liegt auf der Förderung von Elektromobilität. Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge können künftig wie folgt abgeschrieben werden:
75 % im Jahr der Anschaffung
danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % in den Folgejahren
Zudem wird die Grenze für die 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung ab dem 01. Juli 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
Die Forschungszulage wird ab dem 1. Januar 2026 deutlich ausgeweitet – ein starkes Signal für forschende Unternehmen:
Förderfähige Ausgaben steigen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr
Gemein- und Betriebskosten werden über eine Pauschale künftig einbezogen
Für Eigenleistungen wird der Stundenansatz von bisher 70 € auf 100 € erhöht
Diese Änderungen sollen die Forschungszulage für viele Unternehmen noch attraktiver machen.
Um die neuen Möglichkeiten gezielt zu nutzen, empfehlen wir:
✔ Investitionspläne prüfen:
Die zeitliche Gestaltung von Investitionen kann sich lohnen – insbesondere im Hinblick auf die degressive Abschreibung und die E-Mobilitätsförderung.
✔ Vorauszahlungen anpassen:
Steuerentlastungen sollten in den Vorauszahlungen für 2025 und Folgejahre berücksichtigt werden.
✔ F&E-Aktivitäten dokumentieren:
Eine vollständige und revisionssichere Dokumentation ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Forschungszulage.
Der Investitions-Booster bietet eine ganze Reihe attraktiver Anreize – von schnellen Abschreibungen über Steuererleichterungen bis hin zu gezielter Forschungsförderung. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, können sich wichtige finanzielle Vorteile sichern und ihren Handlungsspielraum stärken.
Für eine individuelle Prüfung Ihrer Investitionsvorhaben oder steuerlichen Auswirkungen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Bildnachweis:AndreyPopov/Stock-Fotografie-ID:1406459720