BAMF-Zulassung genügt: Erlass des FM Schleswig-Holstein schafft Klarheit zur Umsatzsteuerbefreiung von Integrations- und Berufssprachkursen
Für gemeinnützige Träger von Integrations- und Berufssprachkursen bringt ein Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein eine wichtige Klarstellung: Für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG kann die Zulassung durch das BAMF die zusätzliche Bescheinigung der Landesbehörde ersetzen. Die Regelung gilt auch für berufsbezogene Deutschsprachkurse und erfasst zudem bereits vor Bekanntgabe des Erlasses erteilte BAMF-Zulassungen. Damit wird das Bescheinigungsverfahren für betroffene Bildungsträger deutlich vereinfacht.