Sie suchen eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen der Sozialwirtschaft und deren Führungskräfte.
Unser arbeitsrechtliches Beratungsspektrum umfasst das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht, einschließlich der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei vertreten wir unsere Mandant:innen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren.
Außerdem übernehmen wir die Vertragsgestaltung für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer:innen und Führungskräfte sowie die Durchführung von Vertragsbeendigungen. Unser gesamtes Fachwissen geben wir auch in Webinaren sowie externen und internen Seminaren zum Arbeitsrecht an Sie weiter.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
Prozessvertretung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Kündigungsrecht und Aufhebungsverträge
Arbeits- und dienstrechtliche Vertragsgestaltungen
Koordinierung und Begleitung arbeitsrechtlicher Aspekte bei M&A-Transaktionen
Vergütungsgestaltung
Betriebsverfassungsrecht
Unternehmensmitbestimmung
Mitarbeitervertretungsrecht
Verhandlungen zu Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, einschließlich Einigungsstelle
Tarifvertragsrecht, insbesondere TVöD und TV-L
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsrecht 4.0 „New Work“
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung und Unterstützung bei Problemen der Scheinselbstständigkeit
Einführung arbeitsrechtlicher Compliance-Regelungen
Betriebliche Altersvorsorge
Kirchliches Arbeitsrecht
Entsendungen
Beschäftigtendatenschutz
Sportarbeitsrecht