Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen wird in den kommenden Jahrzehnten immer weiter steigen. Als stationäre Pflegeeinrichtung stellt Sie dies vor neue Herausforderungen. Den stetig wachsenden Ansprüchen an Fachpersonal, Pflege- und Betreuungsqualität auf der einen Seite stehen auf der anderen Seite Wettbewerbsdruck, Fachkräftemangel und knappe Kassen gegenüber. Hinzu kommt die Vielfalt an gesetzlichen Vorschriften und Spezialregelungen, die sich alle fortlaufend ändern und in jedem Bundesland anders ausgestaltet sind.
Wir beraten stationäre Pflegeeinrichtungen umfassend zu allen regulatorischen, steuer-, arbeits-, allgemeinrechtlichen und prüfungsrelevanten Fragen. Beispielsweise vertreten wir Sie gegenüber der Heimaufsicht, bei der Ausgestaltung des Versorgungsvertrags und bei der Verhandlung der Pflegesätze. Wir setzen Ihre Rechte im Streitfall effektiv vor der Heimaufsicht und den Pflegekassen durch. Auch gestalten wir rechtssichere und interessengerechte Wohn- und Betreuungsverträge sowie Serviceverträge. Darüber hinaus beraten wir Sie umfänglich bei der effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitenden.
Zudem unterstützen Sie unsere Anwälte für Erb- und Gesellschaftsrecht bei der Abwicklung von Testamenten und Erbschaften. Nicht zuletzt beraten wir Sie selbstverständlich auch bei der Übernahme von Einrichtungen der stationären Pflege.