Die Mittelknappheit der öffentlichen Hand wird zunehmend an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben. Die Leistungserbringer sehen sich dabei immer größerem Druck der Ämter ausgesetzt, Kosten und Personal bei gleichbleibendem Leistungsspektrum zu reduzieren.
Wir beraten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei allen Fragen der Vertragsgestaltung, aber auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern, Vertragspartnern, Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden. Dazu begleiten wir Sie bei allen rechtlichen, steuerlichen, prüfungsrelevanten und unternehmerischen Fragen – fachübergreifend und lösungsorientiert. Auch unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung mit Leistungsberechtigten, etwa durch die Gestaltung klarer, strukturierter und fairer Vertragsgrundlagen.
Darüber hinaus begleiten wir Sie umfassend bei der effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitenden. Unser Arbeitsrechtsteam berät und vertritt Sie mit fundiertem Fachwissen, praktischem Know-how und viel Engagement.