Beihilfenverbot

Beihilfen, im Volksmund zumeist „Subventionen“ genannt, sind Zuwendungen beziehungsweise Vorteile jeglicher Art. Darunter können neben Geld- oder Sachwerten zum Beispiel auch Bürgschaften oder Darlehen zu vergünstigten Konditionen fallen.

Beihilfenverbot – das gilt es zu beachten

Nach direkt anwendbarem EU-Recht sind Beihilfen in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Beihilfeverbot gilt dabei nicht nur für staatliche, sondern auch für „aus staatlichen Mitteln gewährte“ Beihilfen privater Rechtssubjekte. Dies kann daher insbesondere auch Organisationen betreffen, die in bestimmten Bereichen mit aus staatlichen Töpfen stammenden Mitteln tätig sind und z.B. Förderprogramme an private Dritte vergeben. Oft können betroffene Gemeinnützige aber gewisse Ausnahmen in Anspruch nehmen, um den empfindlichen Bußgeldern der EU-Kommission zu entgehen (z.B. Ausnahmen für Strukturförderung, Sport, Kultur oder geringfügige Beihilfen).

Das können wir für Sie tun

Wir prüfen, inwieweit Sie betroffen sind und welche Ausnahmen ggfls. für Sie greifen können.

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