Unternehmen der Sozialwirtschaft sind oftmals in der Pflicht, Aufträge öffentlich zu vergeben. So müssen etwa Bauvorhaben, Renovierungen und Dienstleistungsaufträge in vielen Fällen ausgeschrieben werden. Dabei sehen sich sozialwirtschaftliche Unternehmen regelmäßig mit einer Vielzahl an Bietern konfrontiert, die sich um die lukrativen Aufträge bemühen und oft nicht davor zurückschrecken, eine abgeschlossene Auftragsvergabe mit vergaberechtlichen Rügen anzugreifen. Dabei stehen die Erfolgsaussichten solcher Rügen in vielen Fällen nicht schlecht – und das oft wegen einfach zu vermeidender formaler Fehler.
Einfallstor für solche Fehler sind oft die Vielzahl an Vorschriften und Formalitäten, die von der Erstellung einer Ausschreibung bis zur Erteilung des Zuschlags beachtet werden müssen, um den Ablauf eines rechtssicheren Vergabeverfahrens sicherzustellen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie bei Vergabeverfahren umfassend, effizient und lösungsorientiert beraten.