Die Mittelknappheit der öffentlichen Hand wird zunehmend an Einrichtungen der Behindertenhilfe weitergegeben. Die Einrichtungen sehen sich dabei immer größerem Druck der Ämter ausgesetzt, Kosten und Personal bei gleichbleibendem Leistungsspektrum zu reduzieren. Dieser Kostendruck wirkt sich auf nahezu alle Tätigkeitsfelder aus – nicht nur die klassischen Wohn- und Betreuungsverhältnisse sind betroffen, sondern auch die Werkstätten.
Wir begleiten Sie umfassend bei Umstrukturierungen, die mit der von den Ämtern zunehmend geforderten Ambulantisierung einhergehen. Und wir stehen Ihnen bei daraus erwachsenden wirtschaftlichen, heim-, vertrags- und allgemeinrechtlichen sowie praktischen Herausforderungen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Einrichtungen der Behindertenhilfe z. B. bei allen Fragen der Vertragsgestaltung, aber auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern, Vertragspartnern, Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung mit Leistungsberechtigten, etwa durch die Gestaltung klarer, strukturierter und fairer Vertragsgrundlagen.